Eine Immobilie geerbt – was nun?

Eine Immobilie geerbt – was nun?

Beim Erbe einer Immobilie kommen rechtliche, steuerliche und persönliche Fragen zusammen. Unser Ratgeber führt Sie durch die wichtigsten Entscheidungen: Erbe annehmen oder ausschlagen, Erbschaftssteuer und Freibeträge nutzen, Grundbuchberichtigung und Erbschein beantragen – inklusive der Fristen, die Sie kennen müssen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  • Erbschaftssteuerfreibeträge nutzen: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €
  • 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes – wann sich was lohnt
  • Erbschein oder notarielles Testament? Anforderungen für die Grundbuchberichtigung

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    Der erste Schritt ist die Wertermittlung der geerbten Immobilie – nicht nur für den emotionalen Überblick, sondern auch für die Entscheidung, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Liegt die Immobilie unter Wasser (hohe Belastungen, Sanierungsstau), kann eine Ausschlagung wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Frist dafür beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall.

    Wird das Erbe angenommen, beginnen die nächsten Schritte: Benachrichtigung von Ämtern und Behörden, Beantragung des Erbscheins (oder Verwendung des notariellen Testaments), Grundbuchberichtigung und schließlich die Entscheidung – behalten, vermieten oder verkaufen?

    Claudia Hanf

    Ansprechpartner

    Frau Claudia Hanf

    Molchweg 59
    70499 Stuttgart

    Telefon
    +49 179 7352998

    E-Mail
    claudia.hanf@hanfimmobilien.de

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