
Maklercourtage – Was Sie über die Provision wissen müssen
Seit Dezember 2020 gelten neue, einheitliche Regeln zur Maklerprovision in Deutschland. Unser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Grundlagen, die Varianten der Provisionsaufteilung und welche Leistungen Sie für die Maklercourtage erhalten – egal ob Käufer oder Verkäufer.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- 50/50 Provisionsaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer seit 23.12.2020
- Maklervertrag muss in Textform vorliegen – schriftlich oder per E-Mail
- Komplette Begleitung: Wunschimmobilie finden, Finanzierung prüfen, Übergabe begleiten
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Vor der Gesetzesänderung 2020 konnte die Maklerprovision frei verhandelt werden – häufig zu Lasten des Käufers, der die volle Provision tragen musste. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer mindestens 50/50 geteilt. Diese Regelung schafft mehr Transparenz und faire Lastenverteilung.
Für beide Seiten ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen die Maklerprovision abdeckt: von der ersten Beratung über die Bonitätsprüfung des Interessenten, die Begleitung beim Notartermin bis hin zur Schlüsselübergabe. Ein guter Makler ist mehr als ein Vermittler – er ist Berater, Verhandlungspartner und Risikomanager.

Ansprechpartner
Frau Claudia Hanf
Molchweg 59
70499 Stuttgart
Telefon
+49 179 7352998
E-Mail
claudia.hanf@hanfimmobilien.de
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